Einreisebestimmungen für Hund, Katze und Frettchen

Seit dem 29. Dezember 2014 gibt es neue Einreisebedingungen und einen neuen Europäischen Impfpass für Hunde, Katzen und Frettchen.

Alle Europäischen Impfpässe welche vor diesem Datum ausgestellt wurden bleiben gültig.

Die neuen Impfpässe werden vom ausstellenden Tierarzt unterschrieben. Beim Ausstellen der Pässe wird die Mikrochip-Nummer eingetragen und diese Seite fälschungssicher versiegelt (selbstklebende Plastikfolie).

Tiere, welche aus dem Ausland ohne Europäischen Impfpass + Transponder + gültige Tollwutimpfung nach Luxemburg gebracht wurden, sind illegal importiert und müssen Sonderbestimmungen befolgen um einen Pass in Luxemburg bekommen. Siehe „ certificat de mise en conformité „ ( unten * ).

 

Die Veterinärverwaltung wird in risikoreichen Sonderfällen entscheiden, ob das Tier zurückgeschickt wird, in Quarantäne kommt oder eingeschläfert wird.

 

Tollwutbestimmungen:

Im neuen Impfpass werden drei Daten bei der Erstimpfung eingetragen: Datum der Erstimpfung (bei Welpen : nicht vor 3 Monaten); ab wann die Impfung gültig für den Grenzübertritt ist (21 Tage später); Dauer des Impfschutzes ( 1-3 Jahre, je nach Impfstoff ).

Laut aktueller Information, akzeptieren z.B. Deutschland, Frankreich, Belgien und Niederlande keine einreisenden Welpen, die jünger als 15 Wochen sind ! Vor der Durchreise dieser Länder, mit einem solchen Tier, muss man sich informieren, ob dies vom Gesetz her gestattet ist.
Bei Welpen unter drei Monaten gibt es eine Ausnahmeregelung für manche Länder ( Schweiz, Österreich, Tschechien, Kroatien, Bulgarien, Rumänien, Dänemark, Litauen ... ) darunter auch Luxemburg. Hier genügt ein vorgeschriebenes Attest  ( siehe : Anhang I des R. 577/2013 ), welches bescheinigt, dass der Welpe keinen Kontakt mit wildlebenden Tieren, für Tollwut empfänglicher Arten, hatte, sofern es sich nicht um eine Verbringung zu Handelszwecken handelt. Dieses Attest muss vom Züchter ( Person, welche die Verantwortung für das Tier, von seiner Geburt bis zur Abgabe in ein anderes Land, trägt ) unterschrieben werden.
Demnach ist es ohne Problem möglich Welpen im Alter von 2 Monaten nach der Erstimpfung, ohne Tollwutimpfung, mit diesem Attest und einem Europäischen Impfpass und Transponder ( = Mikrochip ) aus dem Herkunftsland ( innerhalb der EU ) nach Luxemburg zu bringen. Die Einreise für Handelszwecke oder aus einem Drittland ist nicht möglich für Tiere, die nicht den Anordnungen des Europäischen Reglements 576/2013 und 577/2013 entsprechen.

 

Bestimmungen für andere Länder der Europäischen Union findet man hier : http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nat_rules_dogscatferret_en.htm
 

 

 

Europäischer Impfpass ( ab 2015 ) :

 

  •     Unterschrift des Besitzers in Abschnitt I

 

  •     Abschnitt III ( Kennzeichnung durch Mikrochip ) wird mit einer Plastikfolie fälschungssicher versiegelt

 

  •     Kontaktdaten und Unterschrift des Tierarztes, der den Pass ausstellt, im Abschnitt IV

 

  •      " Gültig ab 2 " ( valable depuis le )  in Abschnitt V :

 

                2 = Datum der Erstimpfung + 21 Tage ( nicht erforderlich bei Auffrischungsimpfungen )

 

 

  *  Certificat de mise en conformité

 

Bei jedem Tier ( Hund / Katze oder Frettchen ), das nicht gemäß der Anordnungen des Europäischen Reglements 576/2013 und 577/2013 nach Luxemburg eingeführt wird, muss ein « certificat de mise en conformité «  ausgefüllt werden und die " Konformitäts-Prozedur " durchlaufen werden.
Als nicht-konform gelten Tiere ohne gültigen Europäischen Impfpass oder ohne Mikrochip-Kennzeichnung oder ohne gültige Tollwut-Impfung.
Um den luxemburgischen europäischen Impfpass zu erhalten, muss das eingereiste Tier vorschriftsgemäss mit Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft werden, so wie es die Bestimmungen (UE 576/ 2013 und 577/ 2013) vorschreiben. Dieses Tier muss dann einem berechtigten Tierarzt dreimal zur Untersuchung vorgestellt werden, im Zeitabstand von mindestens 2 bis 3 Monaten. Es steht dem Besitzer frei, seinen Tierarzt selbst auszuwählen, aber die 3 Kontrollen müssen in ein und derselben Tierarztpraxis / Tierklinik erfolgen, welche dann frühestens nach 6 Monaten den Europäischen Impfpass ausstellt, wenn das Tier bis dahin frei von ansteckenden Krankheiten bleibt.
In der Zwischenzeit darf dieses Tier das Land ohne Pass nicht verlassen.

 

Der Direktor der Administration des Services Vétérinaires kann im gegebenen Fall, je nach Risiko, einem bestimmten Tier diese Prozedur verweigern.

 

Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an die Veterinärinspektion.

 

 

neue bestimmungen

 

 

 

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Brochure - Reese mam Déier

 

Zusätzliche Informationen: 

Info [at] alva [dot] etat [dot] lu (Info[at]alva[dot]etat[dot]lu) 

https://food.ec.europa.eu/animals/movement-pets_en