Pfichten und Vorgehensweisen
Weitere Einzelheiten finden Sie über die Links unter Gesetzgebung und auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau.
Das Gesetz vom 9. Mai 2008 über die Haltung von Hunden, die gefährlich sein können, hat den Schutz der Bevölkerung vor Hundeangriffen zum Ziel.
Die folgenden Rassen und ihre Mischlinge wurden gesetzlich als möglicherweise gefährlich eingestuft:
Jede Person, die beabsichtigt, einen Hund zu halten, der gefährlich sein könnte, muss einen Antrag bei der ALVA stellen.
Alle Halter dieser Hunde sowie alle Personen, die beabsichtigen, mit einem Hund der oben genannten Rassen spazieren zu gehen, und Hundebesitzer, deren Hunde der Gemeinde gemeldet wurden, müssen vor der Adoption einen theoretischen ("HONDSFÜHRERSCHÄIN") und einen praktischen (zugelassene Einrichtungen und Personen) Ausbildungskurs absolvieren, der durch eine Prüfung bestätigt wird (Einzelheiten siehe Gesetzestext).
Hunde müssen spätestens im Alter von 18 Monaten kastriert werden (männlich und weiblich).
Theoretische Ausbildung: Details
Weitere Informationen: chiens [at] alva [dot] etat [dot] lu (chiens[at]alva[dot]etat[dot]lu)
Links Gesetzgebung
Règlement grand-ducal du 5 décembre 2018 déterminant les conditions de détention d'animaux
Législation relative aux chiens ( Mémorial A - N° 62 du 15.05.2008 )