Statuten

I. Name, Dauer, Sitz

 

Name des Vereins : LETZEBUERGER ASSOCIATIOUN VUN DEN KLENGDEIEREPRAKTIKER: LAK

Die Gründung erfolgt auf unbegrenzte Dauer.

Sitz: Wohnsitz des amtierenden Präsidenten, welcher sich in einer Gemeinde in Luxemburg befindet.

 

II. Zweck / Ziel

  1. Vertretung der Kleintierpraktiker sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene.
  2. Berufsförderung der Kleintiermedizin.
  3. Förderung der Bildung / Fortbildung.
  4. Knüpfen und Pflege von freundschaftlichen Beziehungen unter den Tierärzten/innen.

 

III. Organisation

  1. Um Mitglied zu werden muss man Tierarzt/ärztin sein. Die Beantragung der Mitgliedschaft muss schriftlich sein. Die Mitgliedschaft wird erst nach Zahlung des Beitrags wirksam. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, eine Beantragung zu verweigern. Diese Entscheidung muss bei der nächsten Generalversammlung zur Bewilligung vorgelegt werden. Jedes Mitglied muss sich an den Deontologie-Kodex der Tiermedizin halten. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss dem Verwaltungsrat schriftlich mitgeteilt werden. Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder wegen unehrenhaften Verhaltens, von der Generalversammlung,  mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen, beschlossen werden. Das freiwillig ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat kein Recht über das Vereinsvermögen und kann seine Mitgliedsbeiträge nicht zurückverlangen.
  2. Der Verwaltungsrat / Vorstand setzt sich aus minimal 5 und maximal 9 Mitgliedern zusammen. Der Vorstand wird von der Generalversammlung, mit einfacher Stimmenmehrheit, für eine Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Hälfte der Mandate wird jedes Jahr erneuert. Beim allerersten Verwaltungsrat, entscheidet das Los die Hälfte der Mitglieder, deren Mandat nach einem Jahr abläuft.
  3. Der Vorstandsvorsitzende wird von der Generalversammlung, mit absoluter Stimmenmehrheit, für eine Dauer von 2 Jahren gewählt. Wenn keiner der Kandidaten bei der Erstwahl die absolute Stimmenmehrheit erhält, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
  4. Der Vorstand versammelt sich mindestens 4 Mal im Jahr.
  5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
  6. Ein Vorstandsmitglied, das während seines Mandats dreimal unentschuldigt nicht erscheint, gilt als zurückgetreten.
  7.   Die Generalversammlung verabschiedet:

        - das Aktivitäten-Protokoll des Vorstands

        - die Bilanz der Vereinigung

  8.  Die Generalversammlung entscheidet über:

        - den Beschluss und die Veränderung der Statuten und die freiwillige Auflösung des Vereins

        - die Ernennung oder Enthebung der Vorstandsmitglieder

        - die Festlegung der Beiträge

        - die Annahme oder Ablehnung einer Mitglieder-Kandidatur

        - die Ernennung der Kassenrevisoren

        - die genaue Entscheidungsgewalt des Vorstands

        - jeglichen Beschluss, der die Entscheidungsgewalt des Vorstands übersteigt.

     

IV: Beitrag

  1. Der Kassierer nimmt die Mitglieder-Beiträge ein.
  2. Die Generalversammlung setzt die Höhe des Beitrags fest.

 

V. Schlussbestimmungen

Die Vereinigung gliedert sich an die “ Association des médecins vétérinaires du Grand-Duché de Luxembourg “ ( AMVL ) und wird im AMVL-Vorstand durch eine Delegation von zwei Mitgliedern des Vorstands vertreten.

Die LAK beteiligt sich an den Kosten der AMVL, indem sie einen jährlichen Beitrag entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder einbezahlt.

Für alle, durch diese Statuten nicht behandelten Probleme, gelten analog die Statuten der AMVL.

Die Vereinigung vertritt alle Interessen In Sachen Kleintiermedizin.